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Domainrecht

Eine eigene Internetseite für sich reservieren und dann die Daten hochladen und die eigene Website für die „gesamte Welt“ abrufbar machen – für manche ein Kinderspiel. Gelegentlich kommt es jedoch zu Konflikten, wenn es darum geht, wer nun welche Domain für seine Zwecke nutzen darf. Da gibt es beispielsweise die Fälle, in denen jemand seinen Firmennamen in eine URL fassen möchte, diese Domain jedoch bereits reserviert ist. Dann kann es zum Teil bis hin zu handfesten Rechtsstreitigkeiten kommen.

Dies ist einer der Momente, in denen ein Blick in das aktuelle deutsche und internationale Domainrecht hilfreich sein kann. Hier finden sich jede Menge unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen und Vorgaben für die Vergabe von Internetdomains. Wir haben es hier übrigens nicht mit einem eigenständigen Gesetz zu tun, sondern mit einzelnen Elementen aus verschiedenen Rechtsbereichen.

Wer nun darf welche Domain nutzen? In der Regel gilt, dass derjenige zuerst am Zug ist, der den Namen zuerst reserviert und nutzt. Wichtige Rechtsgrundlagen finden sich im Namensrecht, im Markenrecht und im Wettbewerbsrecht.

Wir beraten Sie gerne.

 
 
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